Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FS-Werkstatt – Reparatur und Wartung von Kaffeevollautomaten

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Reparatur-, Wartungs-, Reinigungs- und Diagnoseleistungen sowie sonstige Werk- und Dienstleistungen von:

FS-Werkstatt

Inhaber: Peter Zelenka

Tulpenstr. 3, 85416 Langenbach

Telefon: 01556 333 41 41

E-Mail: info@fs-werkstatt.de | Web: fs-werkstatt.de

(nachfolgend „FS-Werkstatt“ genannt).

(2) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungsgegenstand und Vertragsschluss

(1) FS-Werkstatt führt herstellerunabhängige Wartungen, Fehlerdiagnosen und Reparaturen an Kaffeevollautomaten durch (insbesondere für Geräte der Marken Jura, DeLonghi, Saeco, Philips, Nivona und Melitta).

(2) Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Anfrage/einen Auftrag erteilt (persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp/Chat oder über das Online-Formular auf der Website) und FS-Werkstatt diesen durch eine Auftragsbestätigung bzw. Beginn der Arbeiten annimmt.

3. Diagnosepauschale und Kostenvoranschlag

(1) Für die systematische Fehleranalyse, die technische Überprüfung und – soweit erforderlich – die teilweise Demontage des Gerätes wird eine Diagnosepauschale von 50 € erhoben.

(2) Verrechnung: Wird im Anschluss an die Diagnose die Reparatur oder eine Komplettwartung durch FS-Werkstatt beauftragt und durchgeführt, wird die Diagnosepauschale von 50 € in voller Höhe auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

(3) Ein im Anschluss an die Fehleranalyse erstellter Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche fachliche Schätzung dar, es sei denn, er wird ausdrücklich schriftlich als Festpreis vereinbart.

(4) Führt eine Diagnose zu dem Ergebnis, dass das Gerät wirtschaftlich oder technisch nicht reparabel ist oder lehnt der Kunde die Reparatur nach Kostenvoranschlag ab, bleibt der Anspruch auf die Diagnosepauschale von 50 € für den geleisteten Prüfaufwand bestehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preisangaben: Sämtliche genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (bzw. falls Kleinunternehmer: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.“).

(2) Komplettwartung (150 € Festpreis):

Umfasst gemäß Website-Leistungsbeschreibung:

  • Gründliche Innen- und Außenreinigung

  • Revision und Zerlegung der Brüheinheit

  • Austausch relevanter Standard-Dichtungen

  • Fachgerechte Reinigung des Mahlwerks

  • Professionelle Entkalkung und Spülung des Wassersystems

  • Dichtigkeits- und vollständige Funktionsprüfung (inkl. VDE-Sicherheitsprüfung, soweit erforderlich)

    Hinweis: Bei gleichzeitiger Komplettwartung fällt für den Austausch defekter Baugruppen kein zusätzlicher Arbeitslohn an; zusätzlich benötigte herstellerspezifische Ersatzteile werden gesondert berechnet.

    (3) Reparaturen / Arbeitslohn:

    Wird keine Komplettwartung beauftragt, erfolgt die Reparatur nach vereinbartem Arbeitslohn (Reparaturpauschale) zzgl. der anfallenden Kosten für die benötigten Ersatzteile.

    (4) Kalk- und Teilreinigungen:

    Preise für reine Entkalkungen richten sich nach Geräteklasse und Verkalkungsgrad (ab 40 €).

    (5) Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag ist bei Rückgabe / Übergabe des fertigen Gerätes in bar oder nach Absprache per Sofortüberweisung ohne Abzug fällig.

5. Abholung und Rücklieferung (Hol- und Bringservice)

(1) Die Abholung und Rücklieferung des Kaffeevollautomaten ist im Umkreis von bis zu 20 km um Freising kostenlos.

(2) Bei Distanzen über 20 km können gesonderte Anfahrts- bzw. Transportkosten individuell vereinbart werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät zum vereinbarten Abholzeitpunkt zugänglich und transportfähig (Wassertank und Bohnenbehälter nach Möglichkeit entleert) bereitzustellen.

6. Gerätezustand und zusätzliche Reparaturarbeiten

(1) Der Kunde informiert FS-Werkstatt bei Auftragsannahme wahrheitsgemäß über ihm bekannte Vorschäden, Wassereintritt, Schimmelbefall, Fehlfunktionen oder vorherige Reparaturversuche Dritter.

(2) Zeigt sich während der Demontage oder Reparatur, dass unvorhergesehene weitere Mängel vorliegen, die zu wesentlichen Kostensteigerungen führen, kontaktiert FS-Werkstatt den Kunden vor Ausführung der Arbeiten.

(3) Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden erst nach Freigabe durch den Kunden durchgeführt.

7. Reparaturdauer und Ersatzteillieferung

(1) Genannte Reparaturzeiten sind Richtwerte und stellen keine verbindlichen Fixtermine dar, es sei denn, ein Termin wurde ausdrücklich und in Textform verbindlich zugesagt.

(2) Da FS-Werkstatt als freie Werkstatt arbeitet, können Lieferzeiten von Ersatzteilherstellern und Großhändlern nicht unmittelbar kontrolliert werden. Verzögerungen aufgrund unverschuldeter Lieferschwierigkeiten von Zulieferern hat FS-Werkstatt nicht zu vertreten.

(3) Die Bearbeitung erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs.

8. Herstellergarantien Dritter

FS-Werkstatt ist ein herstellerunabhängiger Reparaturbetrieb und kein Vertragspartner der Kaffeevollautomaten-Hersteller. Eingriffe oder Reparaturen durch freie Werkstätten können nach den Bedingungen einzelner Hersteller zum Verlust einer noch laufenden freiwilligen Herstellergarantie führen. Die Prüfung obliegt dem Kunden. Gesetzliche Rechte gegenüber dem Händler oder Hersteller bleiben unberührt.

9. Auftragsabbruch durch den Kunden

(1) Bricht der Kunde den Auftrag nach Beginn der Arbeiten ab, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Diagnosepauschale von 50 € wird in diesem Fall fällig.

(2) Speziell für das Gerät bestellte Ersatzteile, die nicht kostenfrei an den Lieferanten zurückgegeben werden können, werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet und auf Wunsch mit dem Gerät ausgehändigt.

(3) Das Gerät wird im diagnostizierten bzw. geöffneten Zustand zurückgegeben, sofern der Kunde einen kostenpflichtigen Rückbau nicht ausdrücklich beauftragt.

10. Gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistung)

(1) Für die ausgeführten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des BGB.

(2) Bei berechtigten Mängeln ist FS-Werkstatt im Rahmen der Nacherfüllung Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei zu beheben.

11. Freiwillige Werkstatt-Garantie und Siegelschutz

(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt FS-Werkstatt eine freiwillige Garantie von 6 Monaten auf die konkret ausgeführten Reparaturarbeiten und die dabei verbauten Neu-Ersatzteile.

(2) Ausgenommen von der freiwilligen Garantie sind:

  • Natürlicher Verschleiß von Dichtungen, Mahlwerken und Förderelementen nach Übergabe

  • Mängel durch Verkalkung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung

  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine in Kaffeebohnen)

  • Feuchtigkeits-, Frost- oder Sturzschäden nach der Rückgabe

  • Eigenmächtige Öffnungen, Eingriffe oder Reparaturversuche durch den Kunden oder Dritte (3) Zur Sicherung des Garantieanspruchs können reparierte Geräte mit einem Service- oder Garantiesiegel versehen werden. Das unbefugte Beschädigen oder Entfernen des Siegels lässt die freiwillige Werkstatt-Garantie entfallen, soweit der Schaden mit dem unbefugten Eingriff zusammenhängt. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

12. Haftungsbeschränkung

(1) FS-Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FS-Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden.

(3) Für das Zurücksetzen von kundenseitigen Speichereinstellungen (z. B. Bezugszähler, Profile, Kaffeemengen) im Zuge von Elektronikprüfungen oder Resets wird keine Haftung übernommen, es sei denn, FS-Werkstatt handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

13. Aufbewahrung, Abholverzug und Pfandrecht

(1) Nach Fertigstellung wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.

(2) Holt der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abholbenachrichtigung ab, kann FS-Werkstatt eine Frist mit Verzugswirkung setzen. Nach Verzugseintritt können angemessene Einlagerungskosten verlangt werden.

(3) Bleibt das Gerät trotz mehrfacher Fristsetzung und Verwertungsandrohung unbezahlt und nicht abgeholt, behält sich FS-Werkstatt vor, das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) geltend zu machen und das Gerät zur Deckung der offenen Forderungen nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen öffentlich oder freihändig zu verwerten.

(4) Bei objektiv wertlosen Geräten, die nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht abgeholt werden, behält sich FS-Werkstatt die fachgerechte Entsorgung vor.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließt der Kunde als Verbraucher den Vertrag ausschließlich im Fernabsatz (z. B. Website, WhatsApp, Telefon, E-Mail) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn FS-Werkstatt die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Reparatur erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

15. Verbraucherschlichtung

FS-Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit keine zwingenden Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates eingeschränkt werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von FS-Werkstatt (Amtsgericht Freising). Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.